
Für den Erfolg einer Instandsetzung sind die professionelle Begutachtung sowie die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen essenziell.
Wichtig: Für Sie als Geschädigten gilt die Schadensminderungspflicht.
Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter den Schaden möglichst gering halten müssen. Hier besteht Ihre Pflicht, schnell zu handeln.
Wichtig: Sie brauchen NICHT auf Ihre Versicherung zu warten. Sie können uns direkt kontaktieren, wir werden umgehend tätig und wir leiten alles an Ihre Versicherung.
Die Voraussetzung ist immer ein gültiger Versicherungsvertrag.
Wir empfehlen Ihnen im Schadensfall
Wir sind darauf bedacht, dass Ihnen als Geschädigten die Ihnen zustehenden Leistungen auch gewährt werden. Sollte es Probleme geben, stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend bei der Durchsetzung Ihrer Forderung gegenüber Ihrem Versicherer zur Seite.
Handeln Sie im Schadensfall schnell! Denn es greift in jedem Fall die Schadensminderungspflicht VVG §82 (Abwendung und Minderung des Schadens) für Sie als Geschädigten.
